Michael H. Scharfe
Versicherungskaufmann IHK
Versicherungsmakler
Spezialist für Krankenversicherungen

 

GKV 

Der aktuelle Höchstbeitrag in der GKV beträgt 977,56 € (incl. Pflegeversicherung, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6 % und dem Beitragszuschlag für Kinderlose) Der Höchstbeitrag der derzeit teuersten Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,99 % incl. Pflegeversicherung und dem Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt derzeit 997,01 €!   

Lohnt sich der Wechsel einer GKV?

 

ja, testen Sie es selbst, suchen Sie mit mir Ihre passende Krankenkasse aus. Der Wechsel innerhalb der GKV ist seitens des Gesetzgebers sogar gewünscht und ist alle 12 Monate ohne Probleme möglich, in Einzelfällen sogar früher.      

 

Nennen Sie Ihre Leistungswünsche und Sie erfahren sofort, welche Kasse für Sie die richtige ist. Und das alles für Sie  kostenlos!!

Wichtige Änderung seit dem 01.01.2015

Zum 01.01.2015 wurde die Finanzierung der GKV neu geregelt. Der allgemeine Beitragssatz wurde auf 14.6 % gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen davon jeweils die Hälfte, 

Eingeführt wurde ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag 

und das führt wieder zu unterschiedlichen Kassenbeiträgen. Deshalb kann sich auch ein Beitragsvergleich wieder lohnen. Seit dem 01.01.2019 beteiligt sich der Arbeitgeber auch wieder an diesem

Zusatzbeitrag zur Hälfte.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2023 beträgt 1,6 %   

Reichen die Einnahmen nicht, kann jede Krankenkasse einen vom Einkommen abhängigen Zusatzbeitrag erheben, den sich seit 2019 Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder zu 50 % teilen. Erhebt oder erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Sie wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Der Versicherte kann frühestens nach 3 Monaten die Kasse wechseln. Bis zu seinem Wechsel muss das Mitglied den Zusatzbeitrag der alten Kasse zahlen! 


Mein Tipp: Prüfen Sie, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt! Beachten Sie dabei aber auch Ihre Leistungswünsche. Sie können ohne Risiko kündigen. Die neue Kasse muss Sie versichern. Es gibt keine Gesundheitsprüfung! Einige Kassen    haben ab Januar 2023 den Zusatzbeitrag geändert. Haben sich Ihre Beiträge erhöht?

Leistungsvergleich
Die Leistungen der Gesetzlichen Kassen sind zu ca. 95% identisch, da sie durch das Sozialgesetzbuch bzw. die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt sind. Trotzdem kann sich ein Leistungsvergleich lohnen.
Bonusprogramme für kostenbewusstes Verhalten, Wahltarife, Leistungen für Naturheilverfahren, spezielle Gesundheitsförderungen sind typische Zusatzleistungen.
Wenn Sie den aktuellen Stand der Zusatzleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen wissen möchten, rufen Sie mich einfach an, oder gehen Sie mit meinen Zugangsdaten auf "Suche"
Chronische und schwere Erkrankungen

 

es gibt Kassen, die für chronische und schwere Erkrankungen Sonderleistungen zur Verfügung stellen. Also, gerade bei bestehenden Erkrankungen ist der Wechsel einer Kasse sogar ratsam. Gehört Ihre Erkrankung dazu? Ich sage es Ihnen.